Verfahrenskosten
In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz oder aufgrund von Vereinbarungen.
Gesetzlich ist das Honorar der Rechtsanwälte in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Es unterscheidet zwischen Fest- und Rahmengebühren.
Festgebühren, die sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit berechnen, fallen für die gerichtliche Tätigkeit im Zivil- , Arbeits- und Verwaltungsrecht an. Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse der Parteien an dem Verfahren.
Rahmengebühren sieht das Gesetz für außergerichtliche Tätigkeiten sowie für die Bereiche des Bußgeld-, Straf- und Sozialrechts vor.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren sowie den Auslagen des Gerichts zusammen.
Gerichtsgebühren werden für die Tätigkeit des Gerichts als solche erhoben. Sie richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel mit dem Gegenstandswert (s. o.) identisch ist, und zwar unabhängig von den Aufwendungen, die dem Gericht aus dem Verfahren tatsächlich erwachsen.
Demgegenüber richten sich die gerichtlichen Auslagen nach den tatsächlichen Aufwendungen, die dem Gericht im Einzelfall entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie Übersetzungs- und Dolmetscherkosten.
In der Praxis bedeutsam sind vor allem die Sachverständigenkosten, die insbesondere bei kleinen Streitwerten oft höher als die Gerichtsgebühren sind.
In vielen Verfahrensarten wird das Tätigwerden des Gerichts von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig gemacht.
Rechtsschutzversicherungen
Rechtsschutzversicherungen entlasten die Versicherten von Verfahrenskosten und helfen ihnen somit, ihr Recht durchzusetzen, ohne dass sie unter dem Druck des Kostenrisikos vorzeitig resignieren und damit auf berechtigte Ansprüche verzichten müssen.
Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sollte man die Leistungen der verschiedenen Versicherer vergleichen und im Einzelfall prüfen, für welchen Lebensbereich der Abschluss eines Versicherungsvertrages sinnvoll ist.
Wichtig : Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt der Versicherer einen Rechtsanwalt, so ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies sieht das Gesetz so vor.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung sollte man den Rechtsanwalt gleich zu Beginn entsprechend informieren und die Versicherungsscheinnummer sowie die Adresse der Gesellschaft parat haben.