Der Beruf des Rechtsanwalts
Wie es die Bundesrechtsanwaltsordnung definiert, sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur umfassenden Beratung sowie zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten berufen.
In Rechtsfragen sollten Sie sich auf die Kompetenz und Erfahrung eines Rechtsanwaltes verlassen. Denn Recht und Gesetze sind kompliziert, so dass man ohne den Rat eines Experten schnell den Überblick verlieren kann.
Die anwaltliche Tätigkeit wird keineswegs allein durch die Vertretung vor Gericht geprägt. Vielmehr ist der Rechtsanwalt der unabhängige Berater bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. So prüft er beispielsweise Verträge, bevor Sie damit eine Verpflichtung eingehen. Oder er vertritt Ihre Interessen in Verhandlungen.
Wenn Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt aufsuchen, kann dieser oftmals helfen, ein langwieriges und mitunter auch kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Wichtige Voraussetzungen
Der Beruf des Rechtsanwaltes bzw. der Rechtsanwältin bedingt vier wichtige Voraussetzungen: Rechtsanwälte sind unabhängig, kompetent, verschwiegen und vertreten nur die Interessen ihrer Mandanten.
Unabhängigkeit
Rechtsanwälte sind weder staatlichen Weisungen unterworfen noch privaten Dritten gegenüber weisungsgebunden, sondern vertreten allein ihre Mandanten.
Kompetenz
Rechtsanwälte sind kompetente Berater in allen Rechtsangelegenheiten.
In einem mehrjährigen intensiven Hochschulstudium und einer anschließenden praktischen Ausbildung, in denen sie die Befähigung zum Richteramt erlangen, erwerben sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Darüber hinaus hat jeder Rechtsanwalt die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden.
Verschwiegenheit
Vertrauen ist die Grundlage jeder anwaltlichen Beratung oder Vertretung. Aus diesem Grund sind Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Rechtsanwälte haben über alles zu schweigen, was sie im Zusammenhang mit einem Auftrag von ihrem Mandanten erfahren.
Auch vor Behörden und Gerichten dürfen sich Rechtsanwälte auf ihre Schweigepflicht berufen.
Loyalität
Im Rahmen von Recht und Gesetz sind Rechtsanwälte einzig und allein ihren Mandanten verpflichtet. Loyalität ist eines der wichtigsten Gebote für die anwaltliche Tätigkeit.
Kann ein Auftrag zu einem Interessenkonflikt führen, so ist ein Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet, diesen Auftrag abzulehnen.