Zinsberechnung bei Verzugszinsen
Gerät ein Schuldner mit der Ausgleichung einer Geldforderung in Verzug, so hat er grundsätzlich die gesetzlich geregelten Verzugszinsen an den Gläubiger zu zahlen.
Etwas anderes gilt dann, wenn der Gläubiger (z.B. aufgrund einer vertraglichen Abrede) einen höheren Zinssatz geltend machen kann.
Der gesetzliche Verzugszins liegt bei Verbrauchergeschäften bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und bei Handelsgeschäften bei 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Da sich jedoch der Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres verändert, ist die Berechnung komplex und aufwendig. Deswegen empfehle ich für eine Zinsberechnung das Anklicken des folgenden Zinsrechners : basiszinssatz.info/zinsrechner/